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Nachbarin setzt sich durch: Baubewilligung in Thierachern muss neu entschieden werden

Eine Nachbarin wehrte sich gegen eine Sitzplatzüberdachung. Die Baubewilligung wurde von einer unzuständigen Behörde erteilt – das Verfahren muss wiederholt werden.

Publikationsdatum: 16. Juli 2026

Ein Ehepaar in Thierachern (Kanton Bern) wollte auf seinem Grundstück eine überdachte Sitzfläche mit faltbaren Glaswänden – im Grunde einen Wintergarten – errichten. Die Nachbarin, deren Parzelle direkt angrenzt, erhob Einsprache gegen das Bauvorhaben. Die Gemeinde Thierachern erteilte die Baubewilligung dennoch und wies die Einsprache ab. Auch die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion sowie das Berner Verwaltungsgericht bestätigten diese Entscheidung.

Die Nachbarin zog den Fall weiter bis ans höchste Gericht. Dort machte sie geltend, dass der Bauentscheid nicht von der zuständigen Baukommission, sondern eigenmächtig vom Bauverwalter der Gemeinde getroffen und unterzeichnet worden sei. Gemäss dem kommunalen Organisationsreglement wäre bei einer Einsprache zwingend die fünfköpfige Baukommission zuständig gewesen – und nicht der Bauverwalter allein.

Die Bundesrichter gaben der Nachbarin recht. Sie stellten fest, dass keinerlei Protokoll einer Baukommissionssitzung existiert, das belegen würde, dass die Kommission das Gesuch und die Einsprache tatsächlich beraten hätte. Die blosse Information der Kommission über den bereits gefällten Entscheid reicht nicht aus, um eine rechtsgültige Zustimmung zu begründen. Die kantonalen Behörden hätten den fehlerhaften Bauentscheid aufheben müssen, anstatt ihn zu bestätigen.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Sache an die Gemeinde Thierachern zurück. Die Baukommission muss nun ordnungsgemäss über das Baugesuch und die Einsprache der Nachbarin beraten und entscheiden. Für das Verfahren vor Bundesgericht werden keine Kosten erhoben.

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Urteilsnummer: 1C_737/2024

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