Ein Mann aus dem Kanton Basel-Stadt war wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt worden. Das Appellationsgericht Basel-Stadt fällte am 24. Juni 2026 ein Urteil gegen ihn – allerdings lag zu diesem Zeitpunkt zunächst nur der sogenannte Entscheid-Spruch vor, also die Kurzfassung des Urteils ohne ausführliche Begründung.
Bereits am 3. Juli 2026 – also wenige Tage nach dem Urteil – reichte der Verurteilte beim Bundesgericht eine Eingabe ein, um das Urteil anzufechten. Das Problem dabei: Die vollständige schriftliche Begründung des Appellationsgerichts war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zugestellt worden. Ohne diese Begründung kann das Bundesgericht einen Fall jedoch nicht prüfen.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben beginnt die 30-tägige Frist für eine Eingabe ans Bundesgericht erst dann zu laufen, wenn das vollständig begründete Urteil den Parteien eröffnet wurde. Da der Verurteilte seine Eingabe einreichte, bevor dieses Dokument überhaupt vorlag, galt sie als verfrüht. Das Bundesgericht trat deshalb nicht auf die Eingabe ein.
Ausnahmsweise wurden dem Verurteilten keine Verfahrenskosten auferlegt. Sein sinngemässes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Kosten mangels finanzieller Mittel – wurde damit hinfällig. Der Verurteilte kann seine Eingabe erneut einreichen, sobald ihm das vollständig begründete Urteil des Appellationsgerichts zugestellt worden ist.