Ein Streit zwischen zwei Aktiengesellschaften über einen Werkvertrag beschäftigte zuletzt die Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts. Dieses fällte am 23. April 2026 ein Urteil. Eine der beiden Firmen war mit dem Entscheid nicht einverstanden und zog den Fall ans Bundesgericht weiter.
Knapp drei Wochen nach Einreichung der Beschwerde – am 5. Juni 2026 – teilte der Anwalt der beschwerdeführenden Firma mit, dass seine Mandantin den Rechtszug zurückziehe. Das Bundesgericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und strich das Verfahren von der Rolle.
Weil die Firma das Verfahren selbst eingeleitet und dann zurückgezogen hatte, musste sie die Gerichtskosten übernehmen. Das Bundesgericht setzte diese auf 500 Franken fest – eine reduzierte Gebühr, da das Verfahren früh beendet wurde. Eine vollständige Befreiung von den Kosten war nach Ansicht des Gerichts nicht gerechtfertigt. Der Gegenpartei wurden keine Entschädigungen zugesprochen, da sie im Verfahren nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war und ihr somit kein Aufwand entstanden ist.