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Firma in Liquidation kommt vor Gericht nicht weiter

Eine Gesellschaft in Liquidation hat eine Gerichtsgebühr nicht bezahlt. Deshalb wird ihr Fall nicht behandelt.

Publikationsdatum: 17. Juli 2026

Eine Aktiengesellschaft, die sich in Liquidation befindet, hatte ein Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg angefochten. Dieses Urteil vom Februar 2026 betraf ein Konkursverfahren, das die Eidgenössische Steuerverwaltung gegen die Gesellschaft angestrengt hatte. Die Firma wandte sich ans Bundesgericht und verlangte, dass das Verfahren vorerst ausgesetzt wird.

Das Bundesgericht forderte die Gesellschaft auf, einen Kostenvorschuss von 5'000 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, damit ein Fall überhaupt geprüft wird. Da die ersten beiden Zahlungsaufforderungen an eine falsche Adresse geschickt worden waren, räumte das Gericht der Firma mehrere Fristverlängerungen ein. Insgesamt erhielt sie vier Gelegenheiten, den Betrag zu überweisen, zuletzt mit einer ausdrücklich als nicht verlängerbar bezeichneten Frist bis zum 8. Juni 2026.

Trotz dieser wiederholten Möglichkeiten ging bis zum 19. Juni 2026 kein Geld beim Bundesgericht ein. Die Gesellschaft hatte weder den Betrag überwiesen noch eine Bestätigung einer Kontobelastung eingereicht. Damit hatte sie eine zwingende Verfahrensvoraussetzung nicht erfüllt.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe der Gesellschaft nicht ein – das heisst, der Fall wurde ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Die Firma muss zudem Gerichtskosten von 300 Franken tragen. Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens wurde damit gegenstandslos.

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Urteilsnummer: 5A_227/2026

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