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Kläger zahlt Gerichtsgebühr nicht – sein Fall wird nicht behandelt

Ein Mann focht einen Schiedsspruch an, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss trotz mehrerer Fristen nicht. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe deshalb nicht ein.

Publikationsdatum: 17. Juli 2026

Ein Mann hatte gegen einen internationalen Schiedsspruch geklagt, der am 19. Februar 2026 von einem Schiedsgericht mit Sitz in Genf gefällt worden war. Um das Verfahren vor dem Bundesgericht in Gang zu setzen, wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 15'000 Franken zu leisten.

Das Gericht setzte ihm dafür zunächst eine Frist bis Ende April 2026. Da er nicht zahlte, verlängerte es die Frist auf Ende Mai 2026. Als auch diese Frist ungenutzt verstrich, erhielt er eine letzte Nachfrist bis zum 16. Juni 2026 – eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, säumigen Parteien eine allerletzte Chance zu geben.

Auch diese letzte Frist liess der Mann ungenutzt verstreichen. Er leistete den Kostenvorschuss bis zum Ablauf der Nachfrist nicht. Damit fehlte eine grundlegende Voraussetzung, damit das Bundesgericht seinen Fall überhaupt prüfen kann.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein und erklärte sie für unzulässig. Der Mann muss zudem eine Gerichtsgebühr von 300 Franken bezahlen. Die Gegenseite erhält keine Entschädigung, da sie im Verfahren vor Bundesgericht nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war.

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Urteilsnummer: 4A_137/2026

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