Im Mai 2026 eröffnete das Bezirksgericht Hinwil den Konkurs über eine Frau. Diese wehrte sich dagegen zunächst beim Obergericht des Kantons Zürich, das ihre Beschwerde jedoch abwies. Daraufhin gelangte sie ans Bundesgericht.
Kurz nach Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht meldete sich das Konkursamt Wetzikon per E-Mail und teilte mit, die Frau habe die Beschwerde versehentlich eingereicht. Das Bundesgericht lud die Frau daraufhin ein, sich zu diesem Hinweis zu äussern.
Am 7. Juli 2026 bestätigte die Frau, dass der Inhalt der E-Mail korrekt sei, und zog ihre Beschwerde ausdrücklich zurück. Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin formell ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der besonderen Umstände verzichtet.
Der Fall ist damit abgeschlossen. Der ursprünglich vom Bezirksgericht Hinwil eröffnete Konkurs bleibt bestehen, da keine rechtswirksame Anfechtung mehr vorliegt.