Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt lebt seit 2022 getrennt. Ein Gericht hatte damals die Unterhaltsbeträge für die Kinder und die Ehefrau festgelegt. Im März 2025 hob das Bundesgericht einen Entscheid des kantonalen Gerichts teilweise auf, weil das dem Ehemann angerechnete Einkommen von 16'000 Franken pro Monat nicht ausreichend begründet worden war. Es wies die Sache zur Neubeurteilung an das kantonale Gericht zurück.
Im Mai 2026 wandten sich beide Eheleute erneut ans Bundesgericht und verlangten eine Erläuterung des früheren Urteils. Der Ehemann wollte wissen, ob das kantonale Gericht bei der Neubeurteilung nur die Buchhaltungsunterlagen der Jahre 2021 und 2022 berücksichtigen darf oder ob es auch ältere und neuere Jahresabschlüsse sowie veränderte finanzielle Verhältnisse einbeziehen kann. Die Ehefrau stellte ähnliche Fragen und wollte zudem wissen, ob das Gericht die Berechnungsmethode für das Einkommen frei wählen darf.
Das Bundesgericht stellte fest, dass das frühere Urteil in diesem Punkt nicht unklar, unvollständig oder widersprüchlich ist. Aus den Erwägungen gehe klar hervor, weshalb das ursprünglich angerechnete Einkommen als willkürlich beurteilt worden war: Es wich ohne hinreichende Begründung von den eingereichten Unterlagen ab, und die Voraussetzungen für die Anrechnung eines höheren hypothetischen Einkommens waren nicht geprüft worden. Das kantonale Gericht wurde zur Ergänzung der Untersuchung und zu einem neuen Entscheid verpflichtet – ohne dass dabei bestimmte Jahre oder Methoden vorgegeben wurden. Diese Fragen liegen im Ermessen des kantonalen Gerichts.
Die eigentlichen Fragen der Eheleute – etwa ob im Rückweisungsverfahren neue Tatsachen berücksichtigt werden dürfen – beträfen nicht die Auslegung des Urteils, sondern allgemeine Rechtsfragen zur Bindungswirkung von Rückweisungsentscheiden. Darüber äussert sich das Bundesgericht im Rahmen einer Urteilserläuterung nicht. Das Gesuch wurde abgewiesen. Die Verfahrenskosten von 1'000 Franken werden je hälftig auf beide Eheleute verteilt, die Parteikosten werden gegeneinander aufgehoben.