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Maklerin erhält keine zweite Chance für verspätete Zahlung

Eine Maklerin konnte einen Gerichtskostenvorschuss trotz mehrerer Fristerstreckungen nicht bezahlen. Ihre Berufung wurde deshalb nicht behandelt.

Publikationsdatum: 20. Juli 2026

Eine Maklerin aus dem Kanton Genf stritt vor Gericht mit fünf Personen über eine Maklerprovision in Höhe von rund 155'000 Franken. Nachdem das erstinstanzliche Gericht gegen sie entschieden hatte, legte sie Berufung ein. Das Berufungsgericht verlangte von ihr einen Kostenvorschuss von 10'800 Franken, den sie innerhalb einer gesetzten Frist zu leisten hatte.

Die Maklerin beantragte zunächst eine Ratenzahlung oder einen Aufschub von einem Monat. Das Gericht verlängerte die Frist ausnahmsweise um zehn Tage. Kurz darauf bat sie erneut um eine Verlängerung von einem Monat und reichte ein Arztzeugnis ein, wonach sie wegen eines ängstlich-depressiven Zustands und Gelenkschmerzen zwischen dem 7. und 26. März 2025 nicht reisefähig sei. Das Gericht gewährte ihr daraufhin eine «letzte» Verlängerung von drei Tagen. Noch vor Ablauf dieser Frist stellte sie ein weiteres Gesuch um einen Monat Aufschub und verwies erneut auf ihre gesundheitlichen Probleme sowie auf eine kurz zuvor angeordnete Beistandschaft. Das Berufungsgericht lehnte dieses Gesuch ab und trat auf die Berufung mangels Zahlung des Kostenvorschusses nicht ein.

Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es hielt fest, dass die Maklerin nicht nachweisen konnte, dass die ihr gewährten Fristen angesichts ihrer gesundheitlichen Lage zu kurz gewesen wären. Zudem hatte sie nicht erklärt, weshalb sie den Vorschuss nicht elektronisch oder mit Hilfe einer Drittperson hätte bezahlen können. Auch die neu angeordnete Beistandschaft hatte sie in ihren Gesuchen nicht erwähnt und deren Auswirkungen nicht begründet dargelegt.

Die Maklerin muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen. Ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da ihre Rechtsmittel von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatten.

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Urteilsnummer: 4A_253/2025

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