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Coiffeuse erhält auch nach erneutem Antrag keine IV-Rente

Eine selbständige Coiffeuse beantragte erneut eine IV-Rente, unter anderem wegen eines gebrochenen Fingers. Die Richter bestätigten die Ablehnung der IV-Stelle.

Publikationsdatum: 20. Juli 2026

Eine 1972 geborene gelernte Coiffeuse, die seit 1994 selbständig erwerbstätig war, hatte bereits mehrfach versucht, eine Rente der Invalidenversicherung (IV) zu erhalten. Frühere Gesuche aus den Jahren 2006 und 2012 waren jeweils abgewiesen worden. Im Juni 2021 meldete sie sich erneut bei der IV an – diesmal mit Verweis auf einen gebrochenen Ringfinger der linken Hand sowie weitere gesundheitliche Einschränkungen.

Die IV-Stelle Bern liess daraufhin umfangreiche medizinische und berufliche Abklärungen durchführen. Im März 2025 erstattete ein spezialisiertes Gutachterzentrum ein umfassendes Gutachten, das der Coiffeuse ab September 2020 eine vollständige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestierte. Gestützt darauf verneinte die IV-Stelle im September 2025 erneut den Rentenanspruch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid im Januar 2026.

Vor Bundesgericht machte die Coiffeuse geltend, es seien weitere Abklärungen nötig gewesen. Sie verwies auf abweichende Einschätzungen ihrer behandelnden Ärzte, die ihre Arbeitsfähigkeit anders beurteilten als die Gutachter. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück: Allein der Umstand, dass behandelnde Ärzte zu einer anderen Einschätzung gelangen als unabhängige Gutachter, reicht nicht aus, um ein Gutachten in Frage zu stellen. Entscheidend wäre gewesen, dass die behandelnden Ärzte wichtige Aspekte benannt hätten, die im Gutachten unberücksichtigt geblieben sind – was hier nicht der Fall war. Auch der Einwand, ihre angeborene Rotationsschwäche und der eingesteifte Finger seien nicht beachtet worden, traf laut Gericht nicht zu.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Coiffeuse ab und auferlegte ihr die Gerichtskosten von 800 Franken. Sie erhält weiterhin keine IV-Rente.

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Urteilsnummer: 9C_197/2026

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