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Theater muss über 62'000 Franken Corona-Kurzarbeitsgeld zurückzahlen

Ein Theater bezog während der Pandemie Kurzarbeitsgeld für befristet angestellte Schauspieler – zu Unrecht. Die Rückforderung von 62'449 Franken ist rechtmässig.

Publikationsdatum: 20. Juli 2026

Während der Covid-19-Pandemie bezog ein Theater von April 2020 bis Februar 2022 Kurzarbeitsentschädigung in der Höhe von insgesamt 625'560 Franken. Im Sommer 2025 stellte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bei einer Stichprobenkontrolle fest, dass ein Teil dieser Gelder unrechtmässig ausbezahlt worden war: Für Schauspieler und Regie-Assistenten, die nur befristet für einzelne Aufführungen engagiert waren, hätte gar keine Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden dürfen. Das SECO forderte deshalb 62'449 Franken zurück.

Das Theater wehrte sich gegen die Rückforderung und argumentierte, die massgeblichen Arbeitsverträge seien den zuständigen Stellen bereits Anfang 2021 vollständig vorgelegen. Damit sei die dreijährige Frist, innerhalb derer eine Rückforderung möglich ist, längst abgelaufen. Das Bundesverwaltungsgericht wies dieses Argument zurück: Das blosse Vorliegen von Akten bedeute noch nicht, dass deren Inhalt auch geprüft worden sei. Die eigentliche Kontrolle habe erst im Juni 2025 stattgefunden – und ab diesem Zeitpunkt laufe die Frist.

Das Theater zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz. Entscheidend für den Beginn der Rückforderungsfrist sei nicht der Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen eingereicht wurden, sondern jener, zu dem die zuständige Stelle tatsächlich Kenntnis vom Rückforderungsanspruch erlangte. Das SECO habe zudem nicht unverhältnismässig lange mit der Kontrolle zugewartet: Die ausserordentliche Belastung während der Pandemie sei ein anerkannter Umstand, und nach der Kontrolle vom 17. Juni 2025 habe das SECO die Rückforderung bereits am 9. Juli 2025 verfügt – also innerhalb von drei Wochen.

Da die befristet angestellten Schauspieler und Regie-Assistenten keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung hatten, war die Auszahlung von 62'449 Franken von Anfang an unrechtmässig. Das Theater muss diesen Betrag zurückzahlen und trägt zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken.

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Urteilsnummer: 8C_367/2026

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