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Ehepaar kann Steuerstreit nicht weiterziehen – zu spät eingereicht

Ein Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen wollte einen Steuerentscheid anfechten. Die Eingabe kam einen Tag zu spät, weshalb das Bundesgericht nicht darauf eintrat.

Publikationsdatum: 20. Juli 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen stritt sich mit dem kantonalen Steueramt über die Staats- und Gemeindesteuern der Jahre 2012 bis 2021. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hatte den Fall bereits beurteilt und am 19. Mai 2026 einen Entscheid gefällt. Das Ehepaar wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren und zog ihn ans Bundesgericht weiter.

Das Problem: Der Entscheid wurde dem Ehepaar laut Postquittung am 26. Mai 2026 zugestellt. Für eine Weiterziehung ans Bundesgericht gilt eine Frist von 30 Tagen. Diese Frist lief am 25. Juni 2026 ab. Das Ehepaar reichte seine Eingabe jedoch erst am 26. Juni 2026 ein – einen Tag zu spät.

Weil die Frist nicht eingehalten wurde, konnte das Bundesgericht die Eingabe gar nicht erst inhaltlich prüfen. Es trat auf die Beschwerde nicht ein. Das bedeutet: Der Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen bleibt bestehen, ohne dass das Bundesgericht die Steuerfrage inhaltlich beurteilt hat. Gerichtskosten wurden dem Ehepaar ausnahmsweise keine auferlegt.

Dieser Fall illustriert, wie entscheidend die Einhaltung von Fristen im Rechtswesen ist. Selbst wenn ein Anliegen inhaltlich berechtigt wäre, kann eine verspätete Einreichung dazu führen, dass eine höhere Instanz den Fall nicht mehr prüft. Das Ehepaar hat damit keine Möglichkeit mehr, den Steuerentscheid auf dem ordentlichen Rechtsweg anzufechten.

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Urteilsnummer: 9C_424/2026

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