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Diplomatin bleibt wegen Ausbeutung ihrer Hausangestellten verurteilt

Eine Diplomatin hatte ihre Hausangestellte jahrelang ausgebeutet und deren Bankkonto geplündert. Die Verurteilung wegen Wucher und betrügerischem Einsatz der Bankkarte bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Eine in Genf lebende Diplomatin hatte 2014 eine Frau aus Westafrika als Hausangestellte engagiert. Die Angestellte, die weder lesen noch schreiben konnte, arbeitete täglich mehr als 15 Stunden – auch an Wochenenden und nachts –, ohne Ferien oder freie Tage zu erhalten. Besonders belastend war die Betreuung der schwer autistischen Tochter der Diplomatin, die täglich ausrastete und die Angestellte regelmässig schlug. Trotz eines vertraglich vereinbarten Monatslohns von 1300 Franken erhielt die Frau während fast eines Jahres gar kein Geld. Erst nach wiederholten Forderungen bekam sie ab Mitte 2015 monatlich rund 400 Franken.

Die Diplomatin hatte ihrer Angestellten zudem die Legitimationskarte – das einzige Dokument, das ihr den Aufenthalt und die Arbeit in der Schweiz erlaubte – abgenommen und behalten. Ausserdem eröffnete sie im Namen der Angestellten ein Bankkonto, behielt die dazugehörige Karte und hob zwischen September 2014 und Oktober 2015 insgesamt 16'500 Franken ab, ohne die Angestellte davon in Kenntnis zu setzen. Von diesem Geld gab sie ihr lediglich 4400 Franken zurück.

Das Genfer Strafgericht verurteilte die Diplomatin wegen Wucher und betrügerischer Verwendung der Bankkarte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil im Wesentlichen. Nun hat auch das höchste Gericht die Verurteilung bestätigt. Es stellte fest, dass die Angestellte sich in einer klaren Schwächesituation befunden hatte: Sie war isoliert, des Lesens und Schreibens unkundig, finanziell abhängig und ohne Kenntnis ihrer Rechte. Die Diplomatin hatte diese Lage bewusst ausgenutzt. Der Wert der geleisteten Arbeit wurde auf über 42'000 Franken beziffert – die tatsächlich erhaltene Entschädigung lag weit darunter, was eine offensichtliche Missverhältnis begründete.

Die Diplomatin hatte argumentiert, sie habe der Angestellten geholfen und deren Bankkonto in deren Interesse verwaltet. Dieses Vorbringen liess das Gericht nicht gelten: Ihre Aussagen seien widersprüchlich und unglaubwürdig gewesen, während die Schilderungen der Angestellten als konstant und glaubhaft eingestuft wurden. Auch eine frühere zivilrechtliche Verurteilung zur Nachzahlung von Lohn hatte die Diplomatin nicht dazu gebracht, ihre Version der Ereignisse anzupassen.

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Urteilsnummer: 7B_1301/2024

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