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Autofahrer bleibt wegen Rotlicht-Verstoss gebüsst

Ein Autofahrer wurde wegen Missachtens einer Ampel und eines Richtungspfeils mit 350 Franken gebüsst. Seine Einwände gegen das Urteil wurden nicht behandelt, weil seine Begründung den Anforderungen nicht genügte.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein Autofahrer wurde vom Zürcher Obergericht wegen vorsätzlicher Missachtung eines Lichtsignals und eines markierten Richtungspfeils mit einer Busse von 350 Franken bestraft. Bei Nichtbezahlung drohten ihm drei Tage Haft als Ersatz. Mit diesem Urteil war er nicht einverstanden und zog den Fall ans höchste Gericht.

Vor Bundesgericht versuchte der Autofahrer, das Urteil mit verschiedenen Argumenten anzufechten. Er behauptete unter anderem, Opfer eines technischen Defekts der Messanlage geworden zu sein. Zudem schilderte er eine angebliche Gefahrensituation durch eine herannahende Demonstration, die ihn in eine Notlage gebracht habe. Das Obergericht hatte diese Version jedoch bereits mit sachlichen Gründen zurückgewiesen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Autofahrers gar nicht erst ein. Der Grund: Seine Beschwerde erfüllte die formellen Anforderungen an eine Begründung nicht. Wer vor Bundesgericht ein Urteil anfechten will, muss konkret darlegen, welche rechtlichen Fehler die Vorinstanz gemacht hat. Der Autofahrer begnügte sich jedoch damit, seine eigene Sichtweise zu schildern, ohne sich mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinanderzusetzen. Auch sein Antrag, bestimmte Richter wegen angeblicher politischer Verbindungen in den Ausstand zu versetzen, wurde abgewiesen, da dies kein gültiger Ausstandsgrund ist.

Die Gerichtskosten von 500 Franken hat der Autofahrer zu tragen. Sein Gesuch, diese Kosten vom Staat übernehmen zu lassen, wurde ebenfalls abgelehnt – das Gericht erachtete seine Eingabe von vornherein als aussichtslos.

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Urteilsnummer: 6B_204/2026

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