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Querulant erhält Ordnungsbusse wegen mutwilliger Prozessführung

Ein Mann stritt um Familienzulagen und zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht. Nun muss er Gerichtskosten und eine Ordnungsbusse von 900 Franken bezahlen.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein Mann aus dem Kanton Zürich wollte vor Bundesgericht gegen einen Entscheid des kantonalen Sozialversicherungsgerichts vorgehen, der seine Familienzulagen betraf. Um das Verfahren einleiten zu können, wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten. Das Gericht hatte ihm zuvor bereits das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Verfahrenskosten – verweigert.

Der Mann bezahlte den Vorschuss auch innerhalb der verlängerten Frist nicht. Damit war das Verfahren gescheitert, bevor es richtig begonnen hatte: Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe gar nicht erst ein. Zusätzlich reichte der Mann weitere Schreiben ein, in denen er erneut um Befreiung von den Kosten bat und den Ausstand – also die Ablehnung – von bereits am Verfahren beteiligten Personen verlangte. Das Gericht wies auch diese Anträge ab.

Das Bundesgericht auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Wegen mutwilliger Prozessführung – das Gericht bezeichnete seine Eingaben als querulatorisch – wurde ihm zusätzlich eine Ordnungsbusse von 900 Franken auferlegt. Es ist nicht das erste Mal: Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mann bereits in früheren Verfahren ähnlich vorgegangen war und dabei ebenfalls Bussen erhalten hatte.

Das Gericht hielt abschliessend fest, dass es sich vorbehält, weitere gleichartige Eingaben des Mannes künftig unbeantwortet zu den Akten zu legen.

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Urteilsnummer: 8C_172/2026

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