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Peruanerin darf ihren Heiratsantrag in der Schweiz neu prüfen lassen

Eine Peruanerin wollte in der Schweiz heiraten, ihr wurde die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Die Richter schicken den Fall zur gründlicheren Prüfung zurück ans Kantonsgericht.

Publikationsdatum: 22. Juli 2026

Eine 1979 geborene Peruanerin reiste Ende 2023 ohne Visum in die Schweiz ein. Hier lebt ihr Verlobter, ein 1981 in der Schweiz geborener Italiener. Das Paar stellte Anfang 2024 ein Gesuch für die Eheschliessung. Die Waadtländer Behörden verweigerten der Frau jedoch eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zweck der Heirat und ordneten ihre Ausreise an.

Der Verlobte bezieht seit 2019 eine Invalidenrente – sein Invaliditätsgrad beträgt 55 Prozent – sowie ergänzende Leistungen zur IV in Höhe von rund 1900 Franken pro Monat. Zuvor hatte er jahrelang Sozialhilfe bezogen, insgesamt über 150'000 Franken. Seit 2024 arbeitet er in einem Eingliederungsprogramm einer gemeinnützigen Organisation und verdient dort monatlich 565 Franken. Die Behörden sahen ein konkretes Risiko, dass das Paar dauerhaft auf öffentliche Unterstützung angewiesen wäre, falls die Frau in der Schweiz bleiben dürfte.

Das Kantonsgericht Waadt bestätigte diese Einschätzung und setzte der Frau eine Ausreisefrist bis Ende 2025. Das Paar zog den Fall weiter. Die Bundesrichter stellten nun fest, dass das Kantonsgericht seine Hausaufgaben nicht vollständig gemacht hat: Es hätte genauer untersuchen müssen, wie sich ein allfälliges Einkommen der Frau auf die Ergänzungsleistungen des Mannes auswirken würde – ob diese wegfallen, sinken oder gleich bleiben würden. Ausserdem fehlte eine sorgfältige Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Kantonsgerichts auf und wies die Sache zur ergänzenden Untersuchung und neuen Entscheidung zurück. Das Kantonsgericht muss nun prüfen, ob das Paar nach einer Heirat tatsächlich nicht in der Lage wäre, ohne staatliche Hilfe auszukommen – und dabei auch berücksichtigen, dass die Frau gesund ist, Französischkurse besucht und aktiv nach Arbeit sucht.

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Urteilsnummer: 2C_714/2025

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