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Verurteilter Vergewaltiger muss seine 7,5-jährige Strafe antreten

Ein Mann wurde wegen Vergewaltigung, versuchten Mordes und Diebstahls zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine Einwände gegen das Urteil wurden abgewiesen.

Publikationsdatum: 22. Juli 2026

In der Nacht auf den 1. März 2019 lernte ein Mann eine Frau in einer Genfer Diskothek kennen. Die beiden gingen gemeinsam in ihre Wohnung. Dort zwang er sie zum Geschlechtsverkehr, obwohl sie sich wehrte, weinte und schrie. Anschliessend würgte er sie so lange am Hals, bis sie das Bewusstsein verlor. Als sie wieder zu sich kam, war sie allein – der Mann hatte ihre Wohnung verlassen und dabei ihre Handtasche mit 3000 Franken Bargeld mitgenommen.

Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann 2023 wegen Vergewaltigung, versuchten Mordes und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Zusätzlich wurde er verpflichtet, der Frau 35'000 Franken Genugtuung sowie rund 3200 Franken Schadenersatz zu bezahlen. Der Verurteilte focht das Urteil an und beantragte einen vollständigen Freispruch sowie eine bedingte Strafe.

Vor dem obersten Gericht versuchte der Verurteilte, die Glaubwürdigkeit der Frau in Zweifel zu ziehen und bestritt, dass die sexuelle Handlung ohne Einwilligung stattgefunden habe. Ausserdem berief er sich auf Notwehr und behauptete, die Frau habe ihn zuerst angegriffen. Die Richter liessen diese Argumente jedoch nicht gelten: Der Verurteilte habe lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanz wiederholt in Frage gestellt, ohne konkret aufzuzeigen, dass diese unhaltbar sei. Das Gericht hielt fest, dass die Aussagen der Frau sowohl in sich stimmig als auch durch medizinische Befunde und weitere Beweise gestützt worden seien.

Das Bundesgericht wies die Einwände des Verurteilten vollumfänglich ab. Die Verurteilung wegen Vergewaltigung, versuchten Mordes und Diebstahls bleibt damit rechtskräftig. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_40/2026

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