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Verurteilter zahlt Vorschuss zu spät – Richter treten nicht auf seinen Fall ein

Ein wegen Veruntreuung Verurteilter zahlte einen verlangten Kostenvorschuss zu spät. Das Bundesgericht behandelt seinen Fall deshalb gar nicht erst.

Publikationsdatum: 22. Juli 2026

Ein Mann, der vom Kantonsgericht Freiburg unter anderem wegen Veruntreuung verurteilt worden war, wollte dieses Urteil vor Bundesgericht anfechten. Um ein solches Verfahren einzuleiten, muss die klagende Partei einen Kostenvorschuss leisten – eine Art Sicherheitszahlung, die sicherstellt, dass die Gerichtskosten gedeckt sind.

Das Bundesgericht setzte dem Verurteilten zunächst eine Frist bis zum 20. Mai 2026, um einen Vorschuss von 3000 Franken zu bezahlen. Da keine Zahlung einging, erhielt er eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 12. Juni 2026. Auch diese liess er verstreichen, ohne zu reagieren – obwohl ihm beide Verfügungen nachweislich zugestellt worden waren.

Der Betrag von 3000 Franken ging erst am 22. Juni 2026 auf dem Konto des Bundesgerichts ein – also zehn Tage nach Ablauf der Nachfrist. Zudem reichte der Verurteilte keine Bankbestätigung ein, die belegt hätte, dass die Zahlung allenfalls früher ausgelöst worden war. Eine solche Bestätigung hätte er spätestens am 22. Juni einreichen müssen. Stattdessen schickte er an diesem Tag lediglich eine Zahlungsbestätigung mit dem Ausführungsdatum vom selben Tag.

Da der Kostenvorschuss weder rechtzeitig bezahlt noch ein fristgerechter Nachweis erbracht wurde, trat das Bundesgericht auf den Fall gar nicht ein. Das Urteil des Kantonsgerichts Freiburg bleibt damit rechtskräftig. Zusätzlich muss der Verurteilte Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_307/2026

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