Ein Unternehmen aus der Romandie hatte Ende Mai 2026 ein Urteil der Genfer Justizkammer vom 23. April 2026 vor dem höchsten Schweizer Gericht angefochten. Der Streit betraf eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Firma und einer Privatperson, die bereits seit 2018 vor Gericht ausgetragen wurde.
Nur wenige Wochen nach Einreichen des Antrags teilte das Unternehmen dem Gericht mit, dass es seinen Antrag zurückzieht. Einen konkreten Grund für den Rückzug nannte es nicht. Das Gericht nahm den Rückzug formell zur Kenntnis und strich den Fall aus dem Register.
Da das Unternehmen den Antrag selbst zurückgezogen hat, muss es die Gerichtskosten tragen. Das Gericht setzte eine reduzierte Gebühr von 500 Franken fest. Die Gegenseite hatte keine Stellungnahme eingereicht und erhält daher keine Entschädigung für allfällige Anwaltskosten.