Symbolbild

Italiener muss die Schweiz verlassen, weil er Bremsleitung durchschnitt

Ein Mann sabotierte das Fahrzeug seines Liebensrivalen, indem er die Bremsleitung durchschnitt. Er wird nun aus der Schweiz ausgewiesen.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Ein in der Schweiz geborener Italiener war in einen Liebesstreit verwickelt: Er und ein anderer Mann buhlten um dieselbe Frau. Am Abend des 30. August 2020 schlich sich der Verurteilte zum geparkten Auto seines Rivalen und durchtrennte mit einem scharfen Gegenstand die vordere rechte Bremsleitung. Als der Rivale später mit dem Fahrzeug nach Hause fuhr, versagten die Bremsen teilweise. Nur dank des doppelten Bremssystems des Autos und seiner angepassten Fahrweise konnte er einen Unfall verhindern – unter anderem an einem Fussgängerstreifen, wo er zweimal stark bremsen musste, um sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen zu bringen.

Das Regionalgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, und ordnete seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre an. Das Berner Obergericht bestätigte dieses Urteil. Der Verurteilte zog den Fall weiter und beantragte unter anderem einen vollständigen Freispruch sowie den Verzicht auf die Ausweisung. Er bestritt, die Bremsleitung durchgeschnitten zu haben, und machte geltend, die Sabotage habe keine unmittelbare Lebensgefahr erzeugt.

Die Richter in Lausanne wiesen alle Einwände ab. Die Vorinstanz hatte die Schuld des Verurteilten auf ein Bündel von Indizien gestützt: Die Ortung seines Mobiltelefons platzierte ihn zur Tatzeit am Tatort, seine Aussagen waren widersprüchlich und wechselten je nach vorgelegten Beweisen, während die Aussagen des Opfers konstant und glaubwürdig blieben. Auch eine Sprachnachricht, die er zur Tatzeit von seinem Telefon aus an eine Voodoo-Priesterin in der Dominikanischen Republik schickte, überführte ihn. Das Gericht hielt fest, dass das Durchschneiden einer Bremsleitung eine konkrete und unmittelbare Lebensgefahr schafft – insbesondere weil der Rivale für die Heimfahrt die Autobahn benutzen musste.

Zur Ausweisung hielten die Richter fest, dass der Verurteilte trotz seines lebenslangen Aufenthalts in der Schweiz schlecht integriert ist: Er hat massive Schulden von über einer Million Franken, darunter aus einem früheren Sozialhilfebetrug über rund 245'000 Franken, und hat seine Arbeitstätigkeit bewusst so organisiert, dass sein Lohn nicht gepfändet werden kann. Seine Bindungen an Italien – Sprache, Familie, regelmässige Besuche – sind intakt. Die Richter kamen zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung seine privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz klar überwiegt.

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Urteilsnummer: 6B_86/2026

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