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Verurteilter bleibt nach Prügelattacke im Zug bei 21 Monaten Strafe

Ein Mann wurde wegen Körperverletzung zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter bestätigten das Urteil in allen wesentlichen Punkten.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Im Zentrum des Falls stehen zwei Vorfälle. Im April 2018 schlug ein Unternehmer einen Kunden, der sich in seiner Firma über eine Rechnung gestritten hatte, mehrfach ins Gesicht und an die Schulter. Der Kunde musste danach fast zwei Wochen lang nicht arbeiten. Im Mai 2019 setzte sich der Verurteilte im Zug auf den Rucksack eines Mitreisenden und reagierte auf dessen Einwand mit Beleidigungen und körperlichen Angriffen. Als der Mitreisende in ein anderes Abteil flüchtete, folgte ihm der Unternehmer zusammen mit seinem Sohn und schlug ihn so heftig, dass das Opfer zu Boden fiel und mehrere Minuten lang von Vater und Sohn getreten und geschlagen wurde.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte die Strafe im Berufungsverfahren bereits von 24 auf 21 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung reduziert – wegen überlanger Verfahrensdauer. Dagegen wehrte sich der Verurteilte vor Bundesgericht und verlangte einen Freispruch für den ersten Vorfall sowie eine nochmals tiefere Strafe. Er rügte unter anderem, dass Richter nach Abschluss der Verhandlung eine sichergestellte Pfefferspray-Dose ohne seine Anwesenheit untersucht hatten, und bezweifelte die Unparteilichkeit einer Richterin, die zuvor auch seinen Sohn verurteilt hatte.

Die Bundesrichter wiesen alle Einwände ab. Zur Pfefferspray-Dose hielten sie fest, dass zwar eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorgelegen habe, diese aber folgenlos geblieben sei: Der Verurteilte hatte weder erklärt, was er aus der Untersuchung des Sprays hätte ableiten wollen, noch hatte die Untersuchung zu einem für ihn nachteiligen Beweisergebnis geführt. Die Richterin, die auch im Verfahren gegen den Sohn mitgewirkt hatte, sei nicht befangen gewesen – es sei gesetzlich vorgesehen und sinnvoll, dass dieselben Richter zusammenhängende, aber getrennt geführte Verfahren beurteilten.

Auch die Kritik an der Strafhöhe überzeugte nicht. Die Bundesrichter betonten, dass der Verurteilte zweimal innerhalb kurzer Zeit fremde Menschen aus nichtigen Gründen angegriffen, dabei keine Reue gezeigt und die Verantwortung stets von sich gewiesen hatte. Die Reduktion um drei Monate wegen der langen Verfahrensdauer sei angemessen. Die Strafe von 21 Monaten mit Bewährung bleibe bestehen.

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Urteilsnummer: 6B_77/2026

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