Ein Hauseigentümer und ein Immobilienmakler wurden von der Waadtländer Justiz wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie sollen beim Verkauf eines Chalets in der Waadt im Jahr 2013 gefälschte Mietverträge und einen überhöhten Mietzinsausweis verwendet haben, um den Kaufpreis künstlich hochzutreiben. Die Käufer erwarben das Chalet für 1,9 Millionen Franken – zu viel, wie die Gerichte befanden.
Konkret sollen die beiden Verurteilten einen Mietzinsausweis mit einem Jahresertrag von rund 109'000 Franken präsentiert haben, obwohl der tatsächliche Ertrag nur etwa 102'000 Franken betrug. Zudem wurden vier Mietverträge gefälscht: Die darin aufgeführten Mietzinse waren höher als die tatsächlich vereinbarten, und die Unterschriften der Mieter wurden gefälscht. Diese Dokumente wurden der finanzierenden Bank vorgelegt, die daraufhin den Hypothekarkredit gewährte.
Das Bundesgericht hebt das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts nun auf und weist den Fall zur Neubeurteilung zurück. Die Begründung: Das kantonale Urteil enthält widersprüchliche und unklare Feststellungen zu entscheidenden Fragen. So bleibt unklar, ob die Käufer die gefälschten Mietverträge vor dem Kauf selbst gesehen hatten oder ob diese nur der Bank übermittelt wurden. Auch die Aussagen der Käufer dazu waren widersprüchlich. Zudem fehlt eine klare Begründung dafür, warum der Hauseigentümer – der keine einschlägige Ausbildung hat und die Liegenschaft nicht selbst verwaltete – von der Fälschung gewusst haben soll.
Das Kantonsgericht muss den Fall nun neu beurteilen. Es muss dabei unter anderem klären, wer die gefälschten Verträge an wen weitergegeben hat, was die Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs wussten, und ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung tatsächlich erfüllt sind. Ausserdem hätte das Gericht den Notar als Zeugen befragen müssen – auch das holt es nun nach.