Eine Spitex-Organisation mit Sitz im Kanton Glarus beschäftigt Angehörige von Pflegebedürftigen als Angestellte und lässt diese Grundpflegeleistungen erbringen. Die Krankenkasse übernimmt dabei einen fixen Beitrag von 52.60 Franken pro Stunde. Den Rest der Kosten muss der Kanton finanzieren. Der Glarner Regierungsrat legte diesen kantonalen Restbeitrag für Pflege durch angestellte Angehörige per Anfang 2026 auf 8.80 Franken pro Stunde fest – was einem Gesamttarif von 61.40 Franken entspricht. Die Spitex-Organisation hielt diesen Betrag für viel zu tief und verlangte mindestens 17 Franken pro Stunde.
Zur Begründung verwies die Organisation auf eine Branchenstudie, die durchschnittliche Kosten von rund 79 Franken pro Stunde ermittelt hatte. Ausserdem kritisierte sie die Berechnungsmethode des Kantons als fehlerhaft. Der Kanton hatte den Tarif mit drei verschiedenen Methoden berechnet: einer Aufstellung der tatsächlichen Kosten von unten her, einer Gewinnabschöpfung bei den Organisationen sowie einem Vergleich mit dem Kanton Zürich. Da die betroffenen Spitex-Organisationen trotz Aufforderung keine eigenen Kostennachweise eingereicht hatten, musste der Kanton auf andere Datenquellen zurückgreifen.
Das Bundesgericht prüfte die Berechnungen des Kantons eingehend. Es kam zum Schluss, dass die gewählten Methoden vertretbar sind. Insbesondere sei es nachvollziehbar, als Lohnreferenz die Abgeltung für den sogenannten Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung von 35.30 Franken pro Stunde heranzuziehen. Zudem hätten die betroffenen Organisationen im Jahr 2024 trotz vergleichsweise hoher Löhne eine durchschnittliche Umsatzrendite von 27 Prozent erzielt. Die grosse Spannbreite zwischen dem Tarif für angestellte Angehörige und jenem für reguläre Spitex-Angestellte erklärt das Gericht mit unterschiedlichen Kostenstrukturen – etwa wegfallenden Fahrtzeiten und geringerem Organisationsaufwand bei der Angehörigenpflege.
Die Bundesrichter hielten fest, dass der Glarner Ansatz von 8.80 Franken auch im Vergleich mit anderen Kantonen standhält: Appenzell Innerrhoden zahlt 8.20 Franken, der Kanton Wallis 8.05 Franken pro Stunde für vergleichbare Leistungen. Die Klage der Spitex-Organisation wurde abgewiesen, und sie muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.