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Zwei Firmen einigen sich gütlich und ziehen Klage zurück

Zwei Aktiengesellschaften haben ihren Rechtsstreit durch einen Vergleich beigelegt. Das Verfahren wurde daraufhin abgeschrieben, die Kosten teilen sich beide Seiten.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Eine Aktiengesellschaft hatte beim Bundesgericht Klage wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Hintergrund waren zwei Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom April 2026, mit denen die klagende Firma nicht einverstanden war. Das Verfahren war Teil einer ganzen Reihe ähnlicher Fälle, in denen dieselbe Firma gegen verschiedene andere Gesellschaften vorging.

Die klagende Gesellschaft hatte beantragt, ihr Verfahren mit fünf weiteren, gleichgelagerten Fällen zusammenzulegen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, weil in jedem der Verfahren eine andere Gegenpartei beteiligt war – eine Zusammenlegung wäre daher nicht sachgerecht gewesen.

Im Juli 2026 teilte die klagende Firma mit, dass sie sich mit der Gegenpartei aussergerichtlich geeinigt habe. Sie zog ihre Klage daraufhin zurück. Beide Seiten beantragten gemeinsam, die Verfahrenskosten von 400 Franken hälftig aufzuteilen und gegenseitig auf eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten zu verzichten. Das Gericht entsprach diesem Antrag.

Das Verfahren wurde damit formell abgeschlossen. Ein am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt erhielt ebenfalls keine Entschädigung, da das Gericht keine besonderen Umstände erkannte, die eine solche gerechtfertigt hätten.

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Urteilsnummer: 4A_251/2026

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