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Serieneinbrecher muss in Untersuchungshaft bleiben

Ein Schweizer mit 20 Vorstrafen sass wegen 18 Einbrüchen in Untersuchungshaft. Die Richter bestätigen: Er muss inhaftiert bleiben.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Ein Schweizer mit einer langen Vorgeschichte an Verurteilungen wurde im Februar 2026 verhaftet, nachdem er zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 mindestens 18 Einbrüche begangen oder versucht haben soll – und das nur wenige Wochen nach seiner letzten Entlassung aus dem Gefängnis am 22. November 2025. Ihm wird zudem vorgeworfen, in dieser Zeit täglich Kokain konsumiert zu haben. Er ist bereits 20 Mal verurteilt worden, hauptsächlich wegen Diebstahls und Einbrüchen.

Der Beschuldigte beantragte, statt in Haft in einem offenen Wohnheim für Suchtbetroffene untergebracht zu werden – allenfalls kombiniert mit einer elektronischen Fussfessel. Er argumentierte, er habe nie die Absicht gehabt zu fliehen, und sein impulsives Verhalten bei der Verhaftung sei auf seinen Crack-Konsum zurückzuführen. Die Behörden lehnten diesen Antrag ab: Der Mann habe keinen festen Wohnsitz, schlafe teils auf der Strasse, habe bei seiner Verhaftung die Flucht ergriffen und sei erst nach Polizeieinsatz und Feuerwehr wieder gestellt worden. Zudem hatte seine Mutter zwischenzeitlich eine Vermisstenmeldung aufgegeben.

Die kantonalen Richter und schliesslich auch das Bundesgericht kamen zum Schluss, dass ein erhebliches Fluchtrisiko besteht. Angesichts seiner instabilen Lebenssituation, seiner Schulden, seiner Drogenabhängigkeit und der drohenden langen Strafe – sowie einer möglichen Rückversetzung in den Strafvollzug wegen des Widerrufs einer früheren bedingten Entlassung – sei nicht gewährleistet, dass er für sein Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen würde. Ein offenes Wohnheim biete keine ausreichende Sicherheit, da er es jederzeit verlassen könnte. Auch eine elektronische Fussfessel schliesse eine Flucht nicht zuverlässig aus.

Das Bundesgericht wies den Antrag des Beschuldigten ab und bestätigte die Untersuchungshaft bis spätestens 23. August 2026. Da der Mann mittellos ist, übernimmt der Staat die Kosten seiner Rechtsvertretung.

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Urteilsnummer: 7B_851/2026

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