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Soldat erhält vorerst kein höheres Honorar für privates Gutachten

Ein Soldat wollte mehr Geld für ein privates Gutachten erstreiten. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein.

Publikationsdatum: 27. Juli 2026

Im Sommer 2022 explodierte während eines Wiederholungskurses der Schweizer Armee dreimal eine Granate in weniger als einem Meter Abstand von einem Soldaten. Obwohl er Ohrstöpsel trug, klagte er danach über Ohrensausen links, Schwindel und Ohnmachtsanfälle. Die Militärversicherung der Suva lehnte jedoch jede Leistungspflicht ab: Die Beschwerden seien auf die Menière-Krankheit zurückzuführen – eine Erkrankung des Innenohrs –, und eine allfällige Verschlimmerung durch den Vorfall sei spätestens im Oktober 2022 abgeklungen.

Der Soldat zog den Entscheid vor das Genfer Kantonsgericht. Um seine Position zu stärken, liess er ein privates Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Spezialisten erstellen. Das Kantonsgericht gab ihm teilweise recht: Es hob den Entscheid der Militärversicherung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung zurück – unter anderem sollte ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden. Für seine Anwaltskosten und das private Gutachten sprach ihm das Gericht insgesamt 8000 Franken zu.

Damit war der Soldat nicht einverstanden. Er verlangte vor Bundesgericht deutlich mehr: 17'550 Franken für die Anwaltskosten und 12'000 Franken für das Gutachten. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch nicht ein. Der Grund: Weil das Kantonsgericht die Sache zur weiteren Abklärung zurückgewiesen hat, handelt es sich noch um keinen abschliessenden Entscheid. Solche Zwischenentscheide können beim Bundesgericht nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden – etwa wenn dem Betroffenen ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Das ist hier nicht der Fall.

Der Soldat kann die Frage der Kostenentschädigung zu einem späteren Zeitpunkt noch aufwerfen, nämlich wenn ein endgültiger Entscheid in der Sache vorliegt. Da seine Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde ihm auch keine Unterstützung für die Anwaltskosten gewährt. Er muss die reduzierten Gerichtskosten von 400 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 8C_293/2026

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