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Haushaltabgabe: Kläger muss Gerichtskosten selbst tragen

Ein Mann wollte seine Radio- und TV-Abgabe nicht bezahlen und beantragte kostenlosen Rechtsschutz. Die Richter lehnten dies ab – seine Klage galt als aussichtslos.

Publikationsdatum: 27. Juli 2026

Ein Mann weigerte sich, die Haushaltabgabe (die frühere Radio- und TV-Gebühr, heute erhoben durch die Serafe AG) für den Zeitraum von Januar 2019 bis Oktober 2020 zu bezahlen. Er zog die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht und beantragte dort, das Verfahren ohne eigene Kosten führen zu dürfen – also auf Kosten des Staates. Dieses Gesuch wurde abgewiesen, und er wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu leisten. Andernfalls würde auf seine Klage gar nicht erst eingetreten.

Der Mann wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Er berief sich auf einen Satz in einer Serafe-Rechnung vom Februar 2022, in der stand: «Ihr Konto bei der Erhebungsstelle ist ausgeglichen.» Daraus leitete er ab, dass er sämtliche Schulden beglichen habe und keine offenen Forderungen mehr bestünden – womit seine Klage aus seiner Sicht gute Erfolgsaussichten gehabt hätte.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte klar, dass sich der zitierte Satz ausschliesslich auf spätere Abrechnungsperioden bezog – nämlich auf die Zeit von November 2020 bis April 2021 – und nicht auf den strittigen Zeitraum. Die Formulierung sei zwar nicht ganz eindeutig gewesen und habe beim Kläger zu einem Missverständnis geführt. Aus dem Gesamtschreiben der Serafe gehe aber klar hervor, dass keine Schulden erlassen worden seien und die Abgabepflicht für den früheren Zeitraum weiterhin bestehe.

Da die Klage damit als aussichtslos einzustufen war, hatte das Bundesverwaltungsgericht den kostenlosen Rechtsschutz zu Recht verweigert. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet.

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Urteilsnummer: 9C_370/2026

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