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Verurteilter Gewalttäter bleibt nach Schuldspruch in Haft

Ein Mann wurde wegen zahlreicher Gewaltdelikte zu 52 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter bestätigen seine Sicherheitshaft, weil Rückfallgefahr besteht.

Publikationsdatum: 27. Juli 2026

Ein Mann wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland im April 2026 wegen einer langen Reihe von Straftaten schuldig gesprochen: darunter mehrfache einfache Körperverletzung, versuchte Vergewaltigung, Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Betrug und Pornografie – begangen zum Nachteil seiner getrennt lebenden Ehefrau, seines Sohnes, seiner jüngsten Tochter sowie einer weiteren Frau. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 52 Monaten und ordnete anschliessend Sicherheitshaft an.

Gegen diese Haftanordnung wehrte sich der Verurteilte. Er argumentierte, er habe seit Januar 2025 keine Gewalt mehr ausgeübt, sei zu weitreichenden Auflagen bereit – etwa einem elektronischen Armband, Drogenkontrollen und der Fortsetzung eines Beratungsprogramms für Gewalttäter – und stelle daher keine ernsthafte Gefahr mehr dar. Die Vorinstanz, die Beschwerdekammer des Berner Obergerichts, wies seinen Antrag auf Freilassung im Mai 2026 ab.

Das oberste Gericht stützte diesen Entscheid. Es anerkannte zwar, dass die fehlenden Gewaltvorfälle seit Januar 2025 ein positives Zeichen seien. Doch es gewichtete mehrere gegenläufige Faktoren stärker: Der Verurteilte hatte während des laufenden Strafverfahrens erneut eine Person angegriffen. Er hatte trotz Verbots weiterhin Kokain konsumiert. Die Fachleute des Beratungsprogramms für häusliche Gewalt (SAVC) stellten fest, dass seine Impulskontrolle nach wie vor problematisch sei und die therapeutische Arbeit unabgeschlossen bleibe – auch nach über zwei Jahren Begleitung. Zudem hatte er nur 15 von 40 vorgesehenen Sitzungen besucht.

Die Richter kamen zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen nicht ausreichen, um die Rückfallgefahr wirksam zu bannen. Der Verurteilte habe bereits gezeigt, dass er bestehende Auflagen nicht dauerhaft einhalte. Die hohe Strafe von über vier Jahren könnte zudem seine emotionale Lage zusätzlich destabilisieren. Die Sicherheitshaft bleibt deshalb aufrechterhalten.

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Urteilsnummer: 7B_783/2026

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