Ein Mann hatte Einsprache gegen einen Entscheid der IV-Stelle Bern erhoben und das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 11. März 2026 weitergezogen. Um das Verfahren vor Bundesgericht einzuleiten, wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu bezahlen. Sein Gesuch, von dieser Zahlung befreit zu werden, wurde abgelehnt.
Trotz einer ersten Zahlungsaufforderung im Mai 2026 leistete der Mann den Vorschuss nicht. Das Gericht setzte ihm daraufhin eine Nachfrist bis zum 29. Juni 2026 und machte klar, dass auf sein Rechtsmittel nicht eingetreten werde, falls er auch diese Frist nicht einhalte. Der Mann bezahlte auch innerhalb der Nachfrist nicht.
Da die Bedingung für die Behandlung des Falls – die Zahlung des Kostenvorschusses – nicht erfüllt wurde, trat das Bundesgericht auf die Eingabe gar nicht erst ein. Das bedeutet: Der Inhalt des Falls wurde nicht geprüft. Zusätzlich wurden dem Mann Gerichtskosten von 200 Franken auferlegt.
Das Verfahren zeigt, dass selbst wer einen Rechtsfall weiterziehen möchte, zunächst die formellen Voraussetzungen erfüllen muss. Wer den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlt und auch keine Befreiung davon erhält, riskiert, dass sein Anliegen vom Gericht ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen wird.