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Rentner scheitert mit Klage um Ergänzungsleistungen wegen nicht bezahlter Gebühr

Ein Mann wollte mehr Ergänzungsleistungen erstreiten, zahlte aber die verlangte Verfahrensgebühr nicht. Das Gericht trat deshalb gar nicht erst auf seinen Fall ein.

Publikationsdatum: 27. Juli 2026

Ein Mann hatte Ansprüche gegenüber der Ausgleichskasse des Kantons Bern im Bereich der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Bern seine Klage im März 2026 abgewiesen hatte, zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.

Damit ein Verfahren vor Bundesgericht überhaupt geführt werden kann, müssen die Parteien in der Regel einen Kostenvorschuss leisten. Das Bundesgericht forderte den Mann im Mai 2026 auf, 500 Franken zu bezahlen. Gleichzeitig lehnte es sein Gesuch ab, von dieser Zahlung befreit zu werden. Da er den Betrag nicht bezahlte, erhielt er eine Nachfrist bis Ende Juni 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass auf seine Eingabe sonst nicht eingegangen werde.

Auch innerhalb dieser Nachfrist leistete der Mann die Zahlung nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seinen Fall gar nicht erst ein, ohne ihn inhaltlich zu prüfen. Zusätzlich wurden ihm Gerichtskosten von 200 Franken auferlegt.

Der Fall zeigt, dass die Einhaltung von Verfahrensvorschriften – darunter die fristgerechte Zahlung von Kostenvorschüssen – eine zwingende Voraussetzung ist, damit ein Gericht überhaupt über ein Anliegen entscheiden kann. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert, dass sein Fall ohne inhaltliche Prüfung abgeschlossen wird.

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Urteilsnummer: 8C_242/2026

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