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Bundesamt zieht Beschwerde gegen IV-Entscheid zurück

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte einen kantonalen IV-Entscheid angefochten, zog seine Eingabe aber selbst zurück. Das Verfahren wurde daraufhin abgeschrieben.

Publikationsdatum: 27. Juli 2026

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte im Juni 2026 einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen angefochten. Dabei ging es um eine Frage der Invalidenversicherung. Das Obergericht hatte zuvor im Mai 2026 in dieser Sache entschieden.

Nur wenige Wochen nach Einreichung der Beschwerde teilte das Bundesamt dem Bundesgericht mit, dass es seine Eingabe aus formellen Gründen zurückziehe. Einen inhaltlichen Entscheid über den Fall gab es damit nicht mehr.

Da das Bundesamt die Beschwerde selbst zurückzog, schrieb die zuständige Bundesrichterin das Verfahren ab. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_411/2026

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