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Genfer zieht seine Klage gegen IV-Entscheid zurück

Ein Mann aus Genf hat seine Beschwerde gegen einen Entscheid der Invalidenversicherung zurückgezogen. Das Verfahren vor dem höchsten Gericht ist damit abgeschlossen.

Publikationsdatum: 27. Juli 2026

Ein Genfer hatte sich gegen einen Entscheid der Invalidenversicherung des Kantons Genf gewehrt. Nachdem das kantonale Gericht im Dezember 2025 gegen ihn entschieden hatte, zog er den Fall weiter ans höchste Gericht der Schweiz.

Doch noch bevor dieses über die Sache urteilen konnte, zog der Mann seine Eingabe zurück. Mit einem Brief vom 23. Juni 2026 teilte er mit, dass er auf eine weitere Behandlung des Falls verzichte.

Das Gericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren formell ab. Da der Mann selbst auf das Verfahren verzichtet hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.

Über den eigentlichen Inhalt des Streits – also darüber, welche Leistungen der Invalidenversicherung dem Mann zustehen – wurde damit nicht entschieden. Der Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom Dezember 2025 bleibt massgebend.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9C_51/2026

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