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Kroate mit Einreiseverbot bekommt keine Unterstützung für seinen Rechtsstreit

Ein kroatischer Staatsbürger mit langer Vorstrafe erhielt ein zweijähriges Einreiseverbot. Seine Klage dagegen gilt als aussichtslos – er muss die Kosten selbst tragen.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein 1966 geborener kroatischer Staatsangehöriger reiste 1982 in die Schweiz ein und wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrfach straffällig. Unter anderem wurde er wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, versuchten Raubes und bandenmässigen Diebstahls zu insgesamt fast zehn Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2004 wies ihn der Kanton Zürich für zehn Jahre aus der Schweiz aus. Diese Zeit verbrachte er in Deutschland.

Im Sommer 2023 versuchte er, mit dem Auto wieder in die Schweiz einzureisen, wurde an der Grenze festgenommen und blieb bis Juli 2025 in Haft. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen verurteilte ihn anschliessend erneut wegen schwerer Drogendelikte und Fahrens ohne Fahrausweis zu 35 Monaten Freiheitsstrafe. Daraufhin verhängte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein.

Der Kroate wollte dieses Verbot anfechten und beantragte, dass ihm der Staat die Anwaltskosten übernimmt, da er mittellos sei. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte diesen Antrag ab, weil es seine Klage als aussichtslos beurteilte. Dagegen gelangte er ans Bundesgericht. Dieses bestätigte nun die Einschätzung der Vorinstanz: Angesichts der langen und schweren Vorstrafen, der erneuten Verurteilung und der fehlenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse sei das Einreiseverbot rechtlich klar begründet. Seine Klage habe kaum Aussicht auf Erfolg.

Der Kroate hatte auch geltend gemacht, im Verfahren vor dem kantonalen Migrationsamt sei kein Dolmetscher anwesend gewesen, was seine Rechte verletzt habe. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Da der Mann mehrere Jahrzehnte in der Deutschschweiz gelebt hatte, sei davon auszugehen, dass er Deutsch spreche. Zudem hätte er allfällige Einwände im nachfolgenden Verfahren vorbringen können. Das Gericht wies seine Klage vollständig ab und auferlegte ihm Gerichtskosten von 1000 Franken.

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Urteilsnummer: 2C_605/2025

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