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Anwalt scheitert mit Antrag – Kostenvorschuss nicht bezahlt

Ein Rechtsanwalt wollte ein früheres Urteil anfechten, zahlte aber den verlangten Vorschuss nicht. Die Richter traten auf sein Gesuch deshalb nicht ein.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein Rechtsanwalt hatte beim Bundesgericht beantragt, ein Urteil vom 2. März 2026 nochmals zu überprüfen. Dieses Urteil hatte eine frühere Beschwerde des Anwalts gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Den neuen Antrag auf Überprüfung behandelte das Bundesgericht als Revisionsgesuch.

Wer das Bundesgericht anruft, muss in der Regel einen Kostenvorschuss leisten. Der Anwalt beantragte zunächst, von dieser Pflicht befreit zu werden, weil er die Kosten nicht tragen könne. Dieses Gesuch wurde Ende April 2026 abgelehnt. Daraufhin wurde ihm zweimal eine Frist gesetzt, um den Vorschuss von 3'000 Franken zu bezahlen – zuletzt eine sogenannte Nachfrist bis zum 15. Juni 2026, die ausdrücklich nicht verlängerbar war.

Am letzten Tag dieser Nachfrist beantragte der Anwalt dennoch eine Verlängerung bis zum 6. Juli 2026. Als Begründung gab er an, er befinde sich in angespannten, aber nicht aussichtslosen finanziellen Verhältnissen. Das Bundesgericht wies diesen Antrag ab: Eine Nachfrist kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Eine Ausnahme wäre nur bei unvorhergesehenen und aussergewöhnlichen Hindernissen möglich – solche hatte der Anwalt jedoch nicht geltend gemacht.

Da der Kostenvorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht einging, trat das Bundesgericht auf das Revisionsgesuch nicht ein. Der Anwalt muss zudem Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7F_24/2026

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