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Beschwerde bleibt unbehandelt, weil Gebühr nicht bezahlt wurde

Ein Mann aus Uri zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht ein. Deshalb wird seine Beschwerde nicht behandelt, und er muss 500 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein Mann aus dem Kanton Uri hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Urner Obergerichts eingereicht. Dabei ging es um einen Antrag auf Erlass von Verfahrenskosten. Um das Verfahren weiterzuführen, hätte er zunächst einen Kostenvorschuss von 800 Franken einzahlen müssen – eine übliche Voraussetzung bei Bundesgerichtsverfahren.

Das Bundesgericht forderte den Mann mehrfach zur Zahlung auf. Zuerst setzte es ihm eine Frist bis zum 26. Mai 2026. Da er nicht zahlte, erhielt er eine Nachfrist bis zum 9. Juni 2026. Diese Verfügung konnte ihm zunächst nicht zugestellt werden, weil er offenbar umgezogen war. Nach Rückfrage beim kantonalen Amt für Justizvollzug wurde die neue Adresse ermittelt, und das Bundesgericht setzte ihm eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 23. Juni 2026. Dabei wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde bei Nichtbezahlung nicht behandelt werde.

Der Mann holte auch diese letzte Verfügung bei der Post nicht ab. Das Bundesgericht hielt fest, dass ihn dies nicht schützt: Wer ein Verfahren einleitet, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihm behördliche Post zugestellt werden kann. Nicht abgeholte Briefe gelten rechtlich als zugestellt und damit als zur Kenntnis genommen. Da der Kostenvorschuss bis zum Ablauf der letzten Frist nicht einging, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.

Der Mann muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Sein Anliegen – der Erlass von Kosten aus dem früheren Verfahren – wurde inhaltlich nie geprüft.

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Urteilsnummer: 7B_565/2026

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