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Kläger scheitert mit Klage gegen den Bund – Vorschuss nicht bezahlt

Ein Mann verlangte Schadenersatz vom Bund, weigerte sich aber, einen Kostenvorschuss zu leisten. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein im Ausland lebender Mann hatte beim Bundesverwaltungsgericht Schadenersatz gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft gefordert. Das Gericht verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 1000 Franken – eine übliche Vorauszahlung, die sicherstellt, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Als der Mann diesen Betrag nicht bezahlte, drohte ihm das Gericht an, auf seine Klage nicht einzutreten.

Gegen diese Aufforderung wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er reichte insgesamt vier Eingaben ein und verlangte, ihm keine Kosten aufzuerlegen. Dabei behauptete er, das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sei kostenlos – ohne dies jedoch zu begründen oder entsprechende Gesetzesartikel zu nennen. Ausserdem erhob er Diskriminierungsvorwürfe aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, ohne diese näher zu belegen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann nicht dargelegt hatte, weshalb ihm durch die Zahlungsaufforderung ein nicht wiedergutzumachender Nachteil entstehen würde. Insbesondere zeigte er nicht auf, dass er finanziell nicht in der Lage sei, den Vorschuss zu leisten. Damit erfüllte er eine grundlegende Voraussetzung nicht, die nötig gewesen wäre, damit das Bundesgericht überhaupt auf seine Eingabe hätte eingehen können.

Bereits in früheren Verfahren war der Mann mehrfach aufgefordert worden, eine Zustelladresse in der Schweiz anzugeben – was er stets verweigerte. Deshalb wurde ihm das Urteil erneut über das Bundesblatt zugestellt. Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichteten die Richter diesmal ausnahmsweise.

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Urteilsnummer: 2C_354/2026

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