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Verurteilter muss neu bestraft werden – Strafmass war falsch berechnet

Ein Franzose wurde wegen falscher Anschuldigungen und Unterhaltspflichtverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die Waadtländer Justiz muss das Strafmass neu berechnen.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein in Frankreich wohnhafter Mann wurde von einem Waadtländer Gericht zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – davon neun Monate bedingt. Der Grund: Er hatte im Februar 2022 mehrfach die Polizei mit erfundenen Geschichten alarmiert. So behauptete er, beim Joggen überfallen worden zu sein, und lenkte den Verdacht auf seine getrennt lebende Ehefrau. Wenige Tage später rief er erneut die Polizei und behauptete, zwei Maskierte hätten versucht, in seine Wohnung einzubrechen – und zertrümmerte vorher selbst seine Windschutzscheibe, um die Polizei zu täuschen. Zudem bezahlte er während eines Jahres keine Alimente für seine beiden Kinder, obwohl er zumindest teilweise dazu in der Lage gewesen wäre.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Verurteilten teilweise gut – allerdings nicht wegen der Schuldsprüche selbst, sondern wegen Fehlern bei der Berechnung des Strafmasses. Die Waadtländer Berufungsinstanz hatte die Strafe nicht korrekt nach den gesetzlichen Regeln für mehrere zusammentreffende Straftaten berechnet. Laut diesen Regeln muss das Gericht zunächst für die schwerste Tat eine Grundstrafe festlegen und diese dann für jede weitere Tat angemessen erhöhen – wobei für jede Tat einzeln begründet werden muss, ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angemessen ist.

Ausserdem hatte das kantonale Gericht nicht für jede einzelne Straftat separat geprüft, ob eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe die richtige Sanktion sei. Es hatte pauschal eine Freiheitsstrafe für alle Delikte zusammen verhängt und dies allein mit dem fehlenden Unrechtsbewusstsein des Verurteilten begründet. Das reicht nach der Rechtsprechung nicht aus.

Die Sache geht deshalb zur neuen Beurteilung an das Waadtländer Kantonsgericht zurück. Dieses muss das Strafmass nun korrekt berechnen und besser begründen. Am Schuldspruch selbst ändert sich nichts. Der Verurteilte muss einen Teil der Gerichtskosten von 1500 Franken tragen, erhält aber ebenfalls 1500 Franken als teilweise Entschädigung für seine Anwaltskosten.

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Urteilsnummer: 6B_122/2026

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