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Ehepaar bekommt keine Verrechnungssteuer zurück, weil es die Steuererklärung nicht einreichte

Ein Ehepaar reichte trotz Mahnungen keine Steuererklärung ein. Deshalb erhalten die beiden rund 17'000 Franken Verrechnungssteuer nicht zurück.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich hatte für das Steuerjahr 2021 trotz öffentlicher Aufforderung und zwei individuellen Mahnungen keine Steuererklärung eingereicht. Das Steueramt schätzte daraufhin ihr Einkommen und Vermögen von Amtes wegen und setzte den Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf null Franken fest. Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund erhobene Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, die Steuerpflichtige bei korrekter Deklaration zurückfordern können.

Erst mit einer verspätet eingereichten Einsprache legten die Eheleute ihre Steuererklärung nach. Darin wiesen sie sogar ein höheres Einkommen aus, als das Steueramt geschätzt hatte. Deshalb wurden zusätzlich Nachsteuern von rund 9'250 Franken erhoben. Gleichzeitig beantragten sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer von rund 17'000 Franken – doch das Steueramt lehnte dies ab. Auch die nachfolgenden Rechtsmittel beim kantonalen Steuerrekursgericht blieben ohne Erfolg.

Das Bundesgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Wer mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte nicht fristgerecht deklariert, verwirkt seinen Rückerstattungsanspruch. Eine Ausnahme gilt nur bei bloss fahrlässigem Verhalten – also wenn jemand die Pflicht aus Unachtsamkeit verletzt hat. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass das Ehepaar trotz mehrfacher Mahnungen bewusst keine Steuererklärung eingereicht und damit eine zu tiefe Besteuerung in Kauf genommen hatte. Das entspricht nach Ansicht der Richter mindestens sogenanntem Eventualvorsatz – einem bewussten Inkaufnehmen des regelwidrigen Ergebnisses.

Das Argument des Ehepaars, gesundheitliche Einschränkungen hätten sie an der fristgerechten Einreichung gehindert, liess das Gericht nicht gelten. Die Eheleute hätten keinen ausreichenden Nachweis erbracht, dass sie während des gesamten Jahres 2022 nicht in der Lage gewesen wären, die Steuererklärung auszufüllen oder einen Steuerberater zu beauftragen. Auch der Einwand, die nachträgliche Deklaration zeige, dass sie eine korrekte Besteuerung gewollt hätten, ändere nichts daran, dass sie im entscheidenden Moment bewusst untätig geblieben seien. Das Ehepaar muss zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 9C_281/2026

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