Eine Aktiengesellschaft im Gesundheitsbereich – vermutlich eine Klinik oder ein Spital – hatte gegen ein Urteil des bernischen Schiedsgerichts für Sozialversicherungsstreitigkeiten geklagt. Auf der Gegenseite standen 30 Schweizer Krankenkassen, darunter bekannte Versicherer wie Concordia, Swica, Sanitas, Visana und Assura. Das ursprüngliche Schiedsurteil datierte vom 13. Dezember 2024.
Bevor das Bundesgericht in der Sache entscheiden konnte, teilten die Krankenkassen im Juni 2026 mit, dass sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt hätten. Die Klinik schloss sich dieser Mitteilung an und zog ihre Klage sinngemäss zurück. Damit war der Rechtsstreit erledigt, bevor ein inhaltliches Urteil gefällt werden musste.
Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin formell ein. Da der Fall bereits fortgeschritten war, wurden reduzierte Gerichtskosten von insgesamt 1000 Franken erhoben. Diese werden je zur Hälfte der Klinik und den Krankenkassen auferlegt; die Krankenkassen haften dabei gemeinsam. Eine zusätzliche Entschädigung für Anwaltskosten sprach das Gericht keiner Seite zu.
Über den Inhalt des ursprünglichen Streits – etwa ob es um Tarifstreitigkeiten, Rückforderungen oder Leistungsabrechnungen ging – lässt sich dem Entscheid nichts entnehmen. Die aussergerichtliche Einigung bedeutet, dass beide Seiten einen Kompromiss gefunden haben, dessen genaue Bedingungen nicht öffentlich bekannt sind.