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Buchhalter bleibt wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt

Ein Buchhalter hatte über Jahre über eine Million Franken von seinem Arbeitgeber veruntreut. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe.

Publikationsdatum: 30. Juli 2026

Ein Buchhalter war ab 2010 bei einem Architekturbüro im Kanton Waadt angestellt und verwaltete nebenbei die zwei Mietliegenschaften seines Arbeitgebers. Er nutzte das entgegengebrachte Vertrauen systematisch aus: Über Jahre leitete er Mietzahlungen auf seine eigenen Bankkonten um, verbuchte diese in Excel-Tabellen einfach als «bezahlt» und verschleierte so die Unterschlagung. Zusätzlich tätigte er von den Firmenkonten Überweisungen auf seine privaten Konten, indem er irreführende Bezeichnungen wie «Garantie», «Arbeiten» oder «Steuer» verwendete, damit die Zahlungen im normalen Transaktionsfluss untergingen. Der Gesamtschaden belief sich auf mindestens 1,1 Millionen Franken.

Daneben fälschte der Buchhalter wiederholt Lohnabrechnungen, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen: Er gab gegenüber einer Kreditkartenfirma, einer Immobilienverwaltung und einer Leasinggesellschaft ein deutlich höheres Einkommen an als tatsächlich vorhanden. Mit gefälschten Lohnausweisen sicherte er sich zudem einen Hypothekarkredit von 820'000 Franken für den Kauf eines Einfamilienhauses.

Das Waadtländer Strafgericht verurteilte ihn zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon 6 Monate unbedingt. Zusätzlich wurde er verpflichtet, dem Architekturbüro rund 511'000 Franken und dem Eigentümer der Liegenschaften rund 589'000 Franken Schadenersatz zu leisten. Das kantonale Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.

Der Verurteilte zog den Fall ans höchste Gericht weiter und machte geltend, sein gehobener Lebensstil sei durch ein Erbe und Lohnboni finanziert worden; die Gelder auf seinen Konten seien Rückerstattungen für Vorschüsse gewesen, die er für seinen Arbeitgeber geleistet habe. Die Richter in Lausanne liessen diese Erklärungen nicht gelten: Die Vorinstanz hatte nachvollziehbar dargelegt, warum die Erbschaftsbehauptungen unglaubwürdig waren und warum das Konstrukt angeblicher Vorschüsse weder buchhalterisch noch steuerlich Sinn ergab. Das Urteil wird damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_16/2026

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