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Autofahrer bleibt wegen Unfall mit Radfahrer verurteilt

Ein Autofahrer überholt zwei Radfahrer in einer unübersichtlichen Kurve und verursacht dabei einen schweren Unfall. Die Richter bestätigen seine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Publikationsdatum: 30. Juli 2026

Im September 2020 fuhr ein Autofahrer auf einer Strasse im Kanton Solothurn bergwärts und überholte zwei Radfahrer in einer unübersichtlichen Kurve. Dabei nutzte er einen Teil der Gegenfahrbahn. Ein entgegenkommender Radfahrer, der mit rund 58 km/h talwärts fuhr, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, wich nach rechts aus, prallte gegen eine Leitplanke und stürzte die Böschung hinunter. Er erlitt schwere Verletzungen: mehrere Rippenbrüche, einen Beckenringbruch, einen Kreuzbeinsbruch sowie Brüche am Schlüsselbein und am Handgelenk. Sein Fahrrad im Wert von rund 11'000 Franken wurde vollständig zerstört.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen verurteilte den Autofahrer zunächst wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Obergericht des Kantons Solothurn änderte den Schuldspruch auf fahrlässige Körperverletzung um, bestätigte aber die Strafe und erklärte den Autofahrer dem Grundsatz nach zu zwei Dritteln für haftpflichtig gegenüber dem verletzten Radfahrer. Zudem wurde er verpflichtet, dem Radfahrer Verfahrenskosten von insgesamt rund 11'500 Franken zu erstatten.

Der Autofahrer zog den Fall weiter und machte geltend, er habe die beiden Radfahrer gar nicht überholt, weil diese auf der Randlinie und in der Wasserrinne neben der Fahrbahn gefahren seien. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten: Die Wasserrinne gelte als Teil der Fahrbahn, weil sie dem Fahrverkehr diene – sowohl Radfahrer als auch Motorfahrzeuge nutzten sie als Ausweichfläche. Damit habe der Autofahrer die Überholregeln verletzen, als er an den Radfahrern vorbeifuhr.

Die Richter hielten auch fest, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre: Hätte der Autofahrer möglichst weit rechts gefahren und beim Erblicken des entgegenkommenden Radfahrers auf die Wasserrinne ausgewichen, hätte dem Radfahrer deutlich mehr Platz zum Kreuzen zur Verfügung gestanden. Der Autofahrer muss nun die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen. Die Frage des genauen Schadenersatzes und der Genugtuung für den verletzten Radfahrer wird in einem separaten Zivilverfahren geklärt.

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Urteilsnummer: 6B_167/2026

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