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Antragsteller muss 1200 Franken zahlen – sein Gesuch kam zu spät

Ein Mann wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil anfechten, reichte sein Gesuch aber viel zu spät ein. Er muss nun die Verfahrenskosten von 1200 Franken tragen.

Publikationsdatum: 31. Juli 2026

Im Oktober 2025 war ein Verfahren vor Bundesgericht gescheitert, weil die Eingabe des Betroffenen ungenügend begründet war. Das Gericht trat damals auf die Beschwerde nicht ein. Gegen dieses Urteil wollte der Mann nun vorgehen und reichte im Mai 2026 ein Gesuch ein, mit dem er eine Überprüfung des früheren Urteils verlangte.

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Urteil vom Oktober 2025 dem Gesuchsteller bereits am 10. November 2025 zugestellt worden war. Für einen solchen Antrag gilt eine Frist von 30 Tagen – diese lief also am 10. Dezember 2025 ab. Da der Mann seine Eingabe erst am 19. Mai 2026 bei der Post aufgab, war sie offensichtlich zu spät. Das Gericht konnte deshalb gar nicht erst auf das Gesuch eintreten.

Darüber hinaus nannte der Gesuchsteller auch inhaltlich keinen tauglichen Grund, weshalb das frühere Urteil hätte überprüft werden sollen. Das Gesetz sieht für eine solche nachträgliche Überprüfung nur wenige, klar definierte Ausnahmegründe vor – etwa wenn neue Tatsachen bekannt werden oder schwere Verfahrensfehler vorliegen. Der Mann beschränkte sich jedoch auf allgemeine Kritik am Bundesgericht und anderen Behörden, ohne konkrete Mängel am früheren Urteil aufzuzeigen.

Das Bundesgericht auferlegte dem Gesuchsteller Verfahrenskosten von 1200 Franken. Angesichts seiner finanziellen Lage wurde der Betrag tiefer angesetzt als üblich. Zudem wurde er darauf hingewiesen, dass weitere gleichartige Eingaben in dieser Sache künftig ohne Antwort zu den Akten gelegt werden könnten.

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Urteilsnummer: 7F_32/2026

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