Am 19. Februar 2023 rückten zwei Kantonspolizisten zur Wohnung einer Frau aus, nachdem es dort zu einem Streit mit ihrem Ehemann gekommen war. Um die Lage zu beruhigen, wollten sie die Frau zum Polizeifahrzeug bringen. Dabei versuchte sie, sich aus dem Eskortgriff loszureissen und sich auf den Boden zu setzen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bestrafte sie zunächst per Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach sie jedoch frei.
Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter. Das Aargauer Obergericht verurteilte die Frau schliesslich wegen Behinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 190 Franken sowie einer Busse von 900 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Frau wehrte sich gegen dieses Urteil und verlangte einen vollständigen Freispruch.
Vor Bundesgericht machte sie geltend, ihr Verhalten sei rein passiv gewesen – sie sei «wie ein Stein» dagestanden. Ausserdem habe sie sich in einem Irrtum befunden, weil sie nicht gewusst habe, weshalb sie mitgenommen werden sollte. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Es hielt fest, dass das Obergericht die Aussagen der Beteiligten und einen Polizeirapport sorgfältig gewürdigt hatte. Der Versuch, sich loszureissen, gehe über blossen Ungehorsam hinaus und erfülle den Tatbestand der Behinderung einer Amtshandlung. Auch ein Irrtum über die Situation sei nicht belegt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Frau muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.