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Verurteilter erhält mehr Entschädigung für ungerechtfertigte Haft

Ein Autofahrer wurde nach einem Unfall 120 Tage in Untersuchungshaft gehalten. Die Richter schicken den Fall zurück, damit die Entschädigung neu berechnet wird.

Publikationsdatum: 31. Juli 2026

In der Nacht auf den 5. Januar 2023 verlor ein Autofahrer im Kanton Waadt die Kontrolle über sein Fahrzeug, nachdem er auf nasser Fahrbahn stark beschleunigt hatte. Das Auto geriet auf die Gegenfahrbahn und prallte schliesslich gegen einen Strassenpfahl. Im Fahrzeug sass seine Begleiterin. Der Mann stand dabei unter erheblichem Alkoholeinfluss. Weil die Behörden zunächst vermuteten, er habe den Unfall absichtlich herbeigeführt, um seine Begleiterin zu töten, wurde er sofort verhaftet und für 120 Tage in Untersuchungshaft genommen.

Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Verdacht auf versuchten Mord nicht haltbar war. Der Autofahrer wurde schliesslich wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt – zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken. Für die ungerechtfertigte Haft sprach ihm das Waadtländer Kantonsgericht eine Entschädigung zu, kürzte diese jedoch stark: Die Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden wurde von ursprünglich rund 44'000 Franken auf knapp 11'000 Franken reduziert, jene für das persönliche Leid von 24'000 auf 6'000 Franken.

Das Bundesgericht beanstandet diese Kürzungen in mehreren Punkten. Es hält fest, dass die Untersuchungshaft ausschliesslich wegen des Mordverdachts angeordnet worden war – eines Vorwurfs, von dem der Mann letztlich freigesprochen wurde. Deshalb hätte er grundsätzlich vollständig für den durch die Haft entstandenen Schaden entschädigt werden müssen. Zudem stellten die Bundesrichter fest, dass die 120 Hafttage hätten auf die Geldstrafe von 150 Tagessätzen angerechnet werden müssen, bevor überhaupt eine Geldentschädigung für das erlittene Leid ausgesprochen wird – ein Schritt, den das Kantonsgericht versäumt hatte.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und weist den Fall an das Waadtländer Kantonsgericht zurück. Dieses muss die Entschädigungen neu berechnen, die Hafttage korrekt auf die Strafe anrechnen und die Kostenverteilung besser begründen. Die Verurteilung wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln hingegen bleibt bestehen.

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Urteilsnummer: 6B_938/2025

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