Ein Mann aus dem Kanton Freiburg wurde wegen einer langen Reihe von Verkehrsdelikten zu 26 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zu den Vergehen gehören mehrfaches Fahren trotz entzogenem Führerausweis, gefährliche Überholmanöver, das Fahren mit falschen Kontrollschildern sowie das Entwenden des Fahrzeugs seiner Ehefrau ohne deren Wissen. Besonders schwer wog eine Flucht vor der Polizei im Februar 2023, bei der er auf belebten Strassen rücksichtslos andere Fahrzeuge überholte und dabei auch Schulkinder gefährdete.
Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte im November 2025 das erstinstanzliche Urteil von 26 Monaten unbedingter Haft. Der Verurteilte hatte bereits acht Vorstrafen, darunter eine frühere Freiheitsstrafe von 8 Monaten für ähnliche Delikte. Weniger als einen Monat nach diesem Urteil vom Januar 2023 beging er erneut schwere Verkehrsdelikte. Das Gericht sah deshalb keine Grundlage, die Strafe bedingt oder teilbedingt auszusprechen.
Der Verurteilte wollte die Strafe auf 24 Monate reduzieren und mit einer bedingten Strafe sowie Bewährungsauflagen – darunter ein Fahrverbot und eine Therapiepflicht – davonkommen. Er verwies auf seinen laufenden psychiatrischen Therapiebericht, der eine positive Entwicklung zeige. Die Bundesrichter liessen dieses Argument jedoch nicht gelten: Der jüngste Bericht seines Therapeuten stamme erst aus drei Sitzungen, enthalte erhebliche Vorbehalte und ändere nichts an der insgesamt negativen Einschätzung. Zudem habe der Verurteilte in früheren Berichten wiederholt die Notwendigkeit der Therapie in Frage gestellt und seine Schuld verharmlost.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Es befand, die kantonalen Richter hätten ihr Ermessen bei der Beurteilung des Rückfallrisikos weder überschritten noch missbraucht. Die Rückfallgefahr sei klar gegeben, und weder ein Fahrverbot noch eine Bewährungsbegleitung könnten dies mit ausreichender Sicherheit verhindern. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.