Eine Kamerunerin lebt seit rund 1999 in der Schweiz. Nach ihrer Heirat mit einem Schweizer erhielt sie zunächst eine Aufenthalts- und später eine Niederlassungsbewilligung. Wegen mehrerer Straftaten – darunter eine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis wegen Drogenhandels im Jahr 2011 – wurde ihr die Niederlassungsbewilligung 2012 entzogen und sie 2017 nach Kamerun ausgeschafft. Zwischen 2018 und 2021 durfte sie ihren in Zürich lebenden Ehemann mehrmals kurz besuchen. Im März 2023 reiste sie erneut in die Schweiz ein und beantragte eine Aufenthaltsbewilligung, um bei ihrem inzwischen pflegebedürftigen Ehemann zu bleiben.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich lehnte das Gesuch ab. Während des laufenden Verfahrens starb der Ehemann im Dezember 2024. Die Frau argumentierte daraufhin, der Tod ihres Mannes stelle einen besonderen Härtefall dar, der ihr das Bleiberecht in der Schweiz sichere. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Klage ab, worauf sie sich an das höchste Gericht wandte.
Die Richter bestätigten den Entscheid der Vorinstanz. Zwar kann der Tod eines Schweizer Ehegatten grundsätzlich einen Härtefall begründen, der einen weiteren Aufenthalt rechtfertigt. Im vorliegenden Fall überwiegt jedoch das öffentliche Interesse an der Fernhaltung der Frau ihr persönliches Interesse am Verbleib in der Schweiz. Ausschlaggebend ist die schwere Drogenverurteilung: Bei Drogendelikten aus finanziellen Motiven muss auch ein geringes Restrisiko weiterer Straftaten nicht hingenommen werden. Zudem verfügt die Frau in der Schweiz weder über eine Arbeitsstelle noch über enge soziale Bindungen, während in Kamerun Familienangehörige auf sie warten.
Auch die Integrationskriterien erfüllt die Frau nach Ansicht der Richter nicht. Die dreijährige Gefängnisstrafe wiegt so schwer, dass sie einer erfolgreichen Integration entgegensteht – unabhängig davon, dass die Verurteilung bereits viele Jahre zurückliegt. Das Gericht wies die Beschwerde ab und auferlegte der Frau Gerichtskosten von 1000 Franken. Ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege lehnte es wegen mangelnder Erfolgsaussichten ebenfalls ab.