Symbolbild

Russische Familie muss die Schweiz verlassen

Eine russische Familie hatte vergeblich versucht, ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten. Ihre letzte rechtliche Möglichkeit scheiterte nun vor dem Bundesgericht.

Publikationsdatum: 03. August 2026

Eine russische Familie – Eltern und zwei Kinder – wollte in der Schweiz bleiben und kämpfte jahrelang um eine Aufenthaltsbewilligung. Das Tessiner Verwaltungsgericht lehnte ihr Gesuch ab, woraufhin die Familie das Bundesgericht anrief. Dieses wies die Beschwerde am 27. März 2026 ebenfalls ab. Dabei hielt es fest, dass eine Rückweisung des Falls an die Vorinstanz reiner Formalismus gewesen wäre – auch wenn unklar war, ob die Familie ein bestimmtes Schreiben der Migrationsbehörden tatsächlich erhalten hatte.

Daraufhin verlangte die Familie eine Überprüfung dieses Urteils. Sie machte geltend, das Bundesgericht habe gewisse ihrer Anträge gar nicht behandelt und sei zudem von falschen Tatsachen ausgegangen. Konkret beanstandeten sie, das Gericht habe fälschlicherweise angenommen, sie hätten den Inhalt eines behördlichen Schreibens gekannt. Ausserdem sei die Frage ihrer Integration in der Schweiz rechtlich falsch beurteilt worden.

Das Bundesgericht wies dieses Gesuch nun ab. Es stellte klar, dass eine solche nachträgliche Überprüfung eines rechtskräftigen Urteils nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich ist – etwa wenn das Gericht einen Antrag schlicht vergessen oder ein Dokument offensichtlich falsch gelesen hat. Beides sei hier nicht der Fall. Die Familie rüge in Wirklichkeit keine groben Versehen, sondern sei schlicht anderer Meinung darüber, wie das Gericht das Recht angewendet habe. Das ist kein zulässiger Grund für eine Überprüfung.

Mit dem Entscheid ist der Rechtsweg für die Familie ausgeschöpft. Sie muss die Schweiz verlassen. Die Gerichtskosten von 1000 Franken trägt die Familie gemeinsam.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2F_17/2026

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