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Frau scheitert mit Klage gegen Genfer Staatsanwaltschaft

Eine Frau wollte beim Bundesgericht gegen die Genfer Staatsanwaltschaft vorgehen. Das Gericht trat auf ihre Eingabe nicht ein und überwies den Fall an die zuständige kantonale Instanz.

Publikationsdatum: 04. August 2026

Eine Frau reichte beim Bundesgericht eine Eingabe gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf ein. Sie warf der Behörde vor, nicht auf ihr Gesuch reagiert zu haben – konkret ging es um die Öffnung eines Schliessfachs. Gleichzeitig verlangte sie, dass frühere Urteile gegen ihren Ex-Mann neu beurteilt und das Schliessfach zurückgegeben werde.

Das Bundesgericht prüfte zunächst, ob es überhaupt zuständig ist, über diese Eingabe zu entscheiden. Es stellte fest, dass die Frau mit ihrer Klage wegen Untätigkeit der Behörde beim falschen Gericht gelandet ist. Denn das Bundesgericht kann in solchen Fällen nur dann angerufen werden, wenn die betreffende Behörde direkt vor dem Bundesgericht steht – also wenn keine kantonale Beschwerdeinstanz mehr dazwischengeschaltet ist. Das ist hier nicht der Fall.

Für ihr Anliegen wäre die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts zuständig gewesen. Das Bundesgericht leitete diesen Teil der Eingabe deshalb an die richtige Stelle weiter. Den zweiten Teil – die Forderung nach einer Neubeurteilung der Urteile gegen ihren Ex-Mann – wies das Gericht ebenfalls ab. Die Frau hatte offenbar an keinem früheren kantonalen Verfahren teilgenommen und legte auch keine Entscheide vor, die hätten überprüft werden können.

Da die Eingabe in beiden Punkten klar unzulässig war, entschied das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren. Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 6B_439/2026

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