Ein Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen stritt mit dem kantonalen Steueramt über die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern des Jahres 2018. Nachdem das Verwaltungsgericht St. Gallen im Januar 2026 gegen das Paar entschieden hatte, zog es den Fall ans Bundesgericht weiter.
Das Bundesgericht forderte die Eheleute auf, einen Kostenvorschuss von 3'500 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird. Das Paar beantragte daraufhin, von diesen Kosten befreit zu werden, da es angab, die Mittel nicht aufbringen zu können. Das Gericht lehnte dieses Gesuch im Juni 2026 ab und setzte eine letzte Frist von zehn Tagen, um den Vorschuss zu bezahlen.
Das Ehepaar nahm die entsprechende Verfügung am 17. Juni 2026 nachweislich entgegen, bezahlte den geforderten Betrag aber dennoch nicht. Weil die Frist ungenutzt verstrich, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde gar nicht erst ein – der Fall wurde also inhaltlich nicht geprüft.
Zusätzlich zum nicht geleisteten Vorschuss wurden dem Ehepaar Verfahrenskosten von 800 Franken auferlegt. Beide Eheleute haften dafür gemeinsam und je zur Hälfte.