Symbolbild

Kosovare muss die Schweiz verlassen nach brutalem Angriff

Ein Mann schlug sein Opfer mehrfach wuchtig ins Gesicht und wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Er muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

Publikationsdatum: 05. August 2026

An einem Februarabend 2022 griff ein kosovarischer Staatsangehöriger einen anderen Mann auf der Strasse unvermittelt an. Er versetzte ihm einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht, sodass das Opfer unkontrolliert auf den Asphalt stürzte. Anschliessend schlug er mehrfach auf den am Boden liegenden Mann ein. Das Opfer erlitt eine komplexe Gesichtsschädelfraktur und berichtete später über anhaltende Nervenschäden im Gesicht. Der Verurteilte war bereits 2016 wegen schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 60 Monaten verurteilt worden.

Das Kreisgericht Wil verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und verwies ihn für acht Jahre des Landes. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte die Freiheitsstrafe, reduzierte die Landesverweisung jedoch auf fünf Jahre. Der Verurteilte zog den Fall weiter und beantragte einen Freispruch, eine deutlich tiefere Strafe sowie den Verzicht auf die Landesverweisung.

Das Bundesgericht wies alle Einwände ab. Es bestätigte, dass der Mann mit sogenanntem Eventualvorsatz gehandelt hatte – er nahm also in Kauf, dem Opfer schwere oder gar lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen. Angesichts seiner Vorstrafen, seiner Rückfälligkeit während laufender Bewährungszeit und der Schwere der Tat überwiegen die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung seine privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz klar. Obwohl der Verurteilte in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, hier seine Mutter und Schwestern leben und er eine Beziehung mit einer Schweizerin führt, fällt die hohe Rückfallgefahr bei Gewaltdelikten entscheidend ins Gewicht.

Dem Opfer muss der Verurteilte eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Verletzungen überwiegend durch ihn verursacht worden seien, auch wenn ein weiterer Beteiligter dem Opfer am Ende der Auseinandersetzung ebenfalls einen Schlag versetzt hatte. Die Landesverweisung wird zudem im Schengener Informationssystem eingetragen, was dem Verurteilten auch den Aufenthalt in anderen europäischen Ländern erschwert.

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Urteilsnummer: 6B_700/2025

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