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Walliser Staatsanwaltschaft zieht Klage gegen Verhandlungsverschiebung zurück

Die Staatsanwaltschaft Wallis wollte eine Hauptverhandlung verschieben – und scheiterte damit. Nun hat sie ihren Weiterzug ans höchste Gericht zurückgezogen.

Publikationsdatum: 05. August 2026

Am Bezirksgericht Brig sollte im Juni 2026 eine mehrtägige Hauptverhandlung stattfinden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis beantragte, diese Verhandlung zu verschieben. Das Bezirksgericht lehnte das Gesuch Ende April 2026 ab.

Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft den Fall ans Bundesgericht weiter. Sie beantragte zudem, dass die Verhandlung bis zum Entscheid des Bundesgerichts ausgesetzt werde. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen – die Hauptverhandlung fand wie geplant vom 22. bis 26. Juni 2026 statt.

Kurz nach Beginn der Verhandlung, am 22. Juni 2026, zog die Staatsanwaltschaft ihren Weiterzug vollständig zurück. Das Verfahren vor dem Bundesgericht wurde damit hinfällig und abgeschrieben.

Da die Staatsanwaltschaft in ihrer amtlichen Funktion handelte, wurden ihr keine Verfahrenskosten auferlegt. Mehrere der insgesamt fünfzehn Gegenparteien, die anwaltlich vertreten waren und sich zum Verfahren geäussert hatten, erhalten vom Kanton Wallis je 250 Franken als Entschädigung für ihre Aufwendungen im bundesgerichtlichen Verfahren.

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Urteilsnummer: 7B_723/2026

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